Die Besuche sind unter Vorlage eines 3-G Nachweises gestattet.
Dieser ist unaufgefordert, bei jedem Besuch mitzuführen und einem PflegemitarbeiterIn vorzulegen.
Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht während dem gesamten Aufenthalt (auch im BewohnerInnenzimmer).
Wir bitten um Verständnis, dass die Besuche weiterhin nur im BewohnerInnen-Zimmer oder auf der Terrasse im Erdgeschoss stattfinden können.
3G | |
Impfung nach positiver Erkrankung bzw. neutralisierende Antikörper | 365 Tage (12 Monate) |
Zweitimpfung | 180 Tage (6 Monate) |
weiter Impfung (3. Impfung) | 270 Tage (9 Monate) |
Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid | 180 Tage (6 Monate) |
PCR (negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests) | 72 Stunden |
Antigen (negatives Testergebnis einer befugten Stelle) | 24 Stunden |
Antigen (negatives Testergebnis zur Eigenanwendung, welcher in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde) | 24 Stunden |